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   OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07   

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https://dejure.org/2007,65183
OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07 (https://dejure.org/2007,65183)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.08.2007 - 1 Ss 11/07 (https://dejure.org/2007,65183)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. August 2007 - 1 Ss 11/07 (https://dejure.org/2007,65183)
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  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Ihr Schutz endet dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen könnte, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (BVerfG NJW 1994, 1779).

    Im Rahmen der Abwägung ist zu beachten, dass es nicht darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (BVerfG NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Dies erfordert eine im Rahmen der Tatbestandsmerkmale des § 185 StGB vorzunehmende Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des Rechtsgutes - wie dem Ehrenschutz ¿ andererseits, in dessen Interesse sie eingeschränkt wird (BVerfGE 93, 266, 292).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272; 283).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Zu beachten ist auch, dass ein Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens grundsätzlich starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458, 459).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Ergibt die Prüfung, dass es sich bei der Äußerung um ein Werturteil bzw. eine Meinungskundgabe handelt, ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren (oder Verwaltungsverfahren), die der Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so ist § 193 StGB zu beachten und bei dessen Prüfung auch die Auswirkung des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (BVerfG StV 2000, 416, 417).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Einzelne Elemente dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht herausgelöst und einer vereinzelten Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagen würde (BVerfG NJW 1999, 2262, 2263).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Der Angeklagte kann aber auch durch die Annahme einer (bloßen) Meinungsäußerung beeinträchtigt sein, da das Fehlen eines jeglichen Tatsachenbezuges die Annahme von Schmähkritik erleichtert und im Rahmen der Abwägung der Wahrheitsgehalt von Tatsachen keine Berücksichtigung findet (BayOblG NStZ-RR 2002, 210, 211).
  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Ob der Tatrichter den Aussagegehalt einer beanstandeten Äußerung zutreffend erfasst und rechtlich zutreffend zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil unterschieden hat, unterliegt uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Einordnung der Äußerung als Tatsachenbehauptung die Möglichkeit der Berufung auf die Meinungsfreiheit weitgehend verliert (BVerfG NJW 1991, 1529).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
    Bei der Würdigung möglicherweise ehrkränkender Äußerungen ist vielmehr darauf abzustellen, wie die Äußerung in ihrem Zusammenhang von einem verständigen Dritten (vgl. BGHSt 3, 346, 347) verstanden wird.
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